Kirchgemeindeversammlung

Die Kirchgemeindeversammlung findet zweimal jährlich statt. Der Kirchgemeinderat kann zu weiteren Versammlungen einladen. Das Stimmrecht richtet sich nach der Regelung der reformierten Landeskirche.

Die Protokolle der Kirchgemeindeversammlungen können auf Anmeldung (sekretariat@ref-hindelbank.ch oder 034 411 09 03) im Kirchgemeindehaus, Kirchweg 5, eingesehen werden

Die nächste Versammlung findet am Montag, 22. Juni 2026, 19.30 Uhr, im Kirchgemeindehaus statt.

Traktanden:

1. Abrechnung Sanierung Kirche Aussenhülle

2. Rechnung 2025

3. Anpassung Reglement über die Gebühren bei kirchlichen Trauungen und Bestattungen von Personen, die den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn nicht angehören oder nicht angehört haben

4. Wahl Mitglied Kirchgemeinderat

5. Verschiedenes

Das Reglement (Traktandum 3.) liegt während 30 Tagen vor der Versammlung zur Einsichtnahme bei den Gemeindeverwaltungen Hindelbank und Bäriswil auf.

Alle stimmberechtigten Kirchgemeindemitglieder der Reformierten Kirchgemeinde Hindelbank sind herzlich zu dieser Versammlung eingeladen.

Der Kirchgemeinderat