Kirchgemeindeversammlung
Die Kirchgemeindeversammlung findet zweimal jährlich statt. Der Kirchgemeinderat kann zu weiteren Versammlungen einladen. Das Stimmrecht richtet sich nach der Regelung der reformierten Landeskirche.
Der Kirchgemeinderat lädt zur folgenden Versammlung ein:
Ausserordentliche Versammlung von Montag, 29. September 2025, 19.30 Uhr, im Saal des Kirchgemeindehauses
Traktanden:
1. Anpassung Organisationsreglement der evang.-ref. Kirchgemeinde
2. Anpassung Personalreglement der evang.-ref. Kirchgemeinde
3. Verschiedenes
Die beiden Reglemente liegen vorschriftsgemäss öffentlich bei den Gemeindeverwaltungen Hindelbank und Bäriswil während 30 Tagen zur Einsichtnahme auf.
Die ordentliche Versammlung wird am Montag, 17. November 2025, 19.30 Uhr, im Saal des Kirchgemeindehauses stattfinden.
Die Protokolle der Kirchgemeindeversammlungen können auf Anmeldung (sekretariat@ref-hindelbank.ch oder 034 411 09 03) im Kirchgemeindehaus, Kirchweg 5, eingesehen werden